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Melderegisterauskunft Erteilung


Personen und nicht-öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz können Auskünfte zu bestimmten Personen verlangen, die in Teltow gemeldet sind oder gemeldet waren. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist anzugeben, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Eine Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, stellt eine Archivauskunft dar. Die Bearbeitung der Melderegisterauskünfte kann im Einzelfall bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache, dass die Person verstorben ist

Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält zusätzlich zu den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat
  • Familienstand
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum, Sterbeort, Staat

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • einfache Melderegisterauskunft: 5,50 €
  • Antrag per Post oder vor Ort im Bürgerservice: 12,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 €
  • Archivauskunft: 16,00 € bis 24,00 € je nach Verwaltungsaufwand

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei schriftlichen Anfragen kann per Verrechnungscheck, Vorabüberweisung oder Lastschrift gezahlt werden.

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.