Sondernutzung von Straßen und Parkplätzen
Sondernutzung von Straßen und Parkplätzen
Textblöcke ein-/ausklappenDie Nutzung öffentlicher Flächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert grundsätzlich die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt.
Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
- Nutzung der öffentlichen Flächen für Informationsveranstaltungen
- Nutzung der öffentlichen Flächen für bauliche Vorhaben (Gerüstaufstellung, Container, Materiallagerung usw.)
Kommerzielle Nutzung der öffentlichen Flächen:
- Aufstellen von Tischen und Stühlen
Tische und Stühle können im Zusammenhang mit dem Restaurationsbetrieb genehmigt werden, soweit die Flächen konzessioniert sind (Ordnungsamt). - Aufstellen von Warenauslagen und Werbeschildern
Das Aufstellen von Waren oder Dachaufstellern wird an der Stätte der Leistung (vor dem Geschäftslokal) genehmigt, wenn der ungestörte Gemeingebrauch weiter möglich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Sondernutzung richten sich nach der Art der Nutzung und sind in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Flächen der Stadt Teltow nachzulesen.
Gebühren für Entscheidungen über eine Ausnahme von den Vorschriften der StVO, unterliegen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung.
Siehe Sondernutzungsgebührensatzung unter Dokumente.
Anträge / Formulare
Anträge auf Erlaubnis zur Sondernutzung an Straßen oder auf Erteilung einer privatrechtlichen Genehmigung zur Benutzung städtischer Verkehrsräume sind schriftlich in doppelter Ausfertigung bei der Stadt Teltow - Straßenverkehrsbehörde einzureichen und durch Zeichnung sowie textliche Beschreibung so zu erläutern, dass Art und Dauer der Benutzung sowie der dadurch beanspruchte Verkehrsraum ausreichend beurteilt werden können.
Ist eine Sondernutzung oder sonstige Benutzung baurechtlich genehmigungs- oder anzeigepflichtig oder steht sie in Verbindung mit einem baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben, so ist der Antrag dem Baugesuch als Sonderantrag beizufügen.
Ist mit der Benutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung des Straßenkörpers oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss diese erklärt werden.