Führerscheinanträge
Führerscheinanträge
Textblöcke ein-/ausklappenAntrag auf Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis / Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Allgemein:
•schriftlicher Antrag mit Angabe der ausbildenden Fahrschule (Name und Adresse der Fahrschule)
•gegebenenfalls mit Angabe über den Vorbesitz einer in- und ausländischen Fahrerlaubnis der beantragten Fahrerlaubnisklasse bzw. eines entsprechenden Führerscheins
•gegebenenfalls mit Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber ider die Bewerberin mit Erteilung der beantragten Klasse auf eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis verzichtet
•Nachweis über Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Ort und Tag der Geburt
•biometrisches Foto (Frontalaufnahme nach den Bestimmungen der Passverordnung)
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, T und L zusätzlich:
•Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
•Sehtestbescheinigung eines Optikers oder einer Optikerin oder augenärztliches Zeugnis/ Gutachten, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sind
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E zusätzlich:
•Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sind
•Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
•Führungszeugnis Belegart „O“. Auf diesem soll der Verwendungszweck "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung" angegeben sein und der Fahrerlaubnisbehörde direkt zugesandt werden.
•Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sind
•Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist
•betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sind
Die Unterlagen erhalten Sie von:
•Einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde und den Fahrschulen.
•Als Nachweis über Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Ort und Tag der Geburt genügt der Personalausweis oder der Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Wenn keine Zweifel über das Erreichen des Mindestalters und wenn ein Abgleich über die Identität mit Melderegistern möglich ist, können ausländerrechtliche Dokumente genügen.
•Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis bewerben, können über ihre Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen von folgenden Stellen eine Bescheinigung erhalten: Träger der öffentlichen Verwaltung, wie insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, oder den nach § 68 FeV amtlich anerkannten Stellen.
•Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie von einer augenärztlichen Praxis oder einem Optiker bzw. Optikerin. •Das Führungszeugnis können Sie bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt) beantragen.
•Die Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung kann Ihnen jede Arztpraxis ausstellen.
•Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens darf von folgenden Ärzten oder Ärztinnen ausgestellt werden:
- mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“,
- mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
- bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- beim Gesundheitsamt oder eine andere öffentliche Verwaltung.
•Mit dem betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachten oder dem Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung müssen Bewerber und Bewerberinnen um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden je nach Aufwand bemessen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Genauere Informationen über die Höhe der Gebühr erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse und der Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen. Sie ist auch abhängig von der Dauer Ihrer Fahrschulausbildung. Nach Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie sofort einen Nachweis über Ihre Fahrerlaubnis. Den Führerschein erhalten Sie in der Regel innerhalb einer Woche direkt von der Bundesdruckerei.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen können Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erhalten.