Beantragung Rederecht SVV
Beantragung Rederecht SVV
Rederechte werden erteilt für Bürger, die in der Stadtverordnetenversammlung ein Anliegen vortragen möchten. Dieses Anliegen muss einen Bezug zur Tagesordnung haben. Die Redezeit sollte max. 5 Minuten betragen.
Rechtsgrundlage
Ortsrecht
- Einwohnerbeteiligungssatzung