Beantragung Rederecht SVV
Rederechte werden erteilt für Bürger, die in der Stadtverordnetenversammlung ein Anliegen vortragen möchten. Dieses Anliegen muss einen Bezug zur Tagesordnung haben. Die Redezeit sollte max. 5 Minuten betragen.
Rechtsgrundlage
Ortsrecht
- Einwohnerbeteiligungssatzung