Bewacher
Bewacher
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts*
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts*
zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre - Sachkundenachweis
- Berufshaftpflichtversicherung (ggf. für juristische Person)
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (§ 34a Absatz 1 GewO): 174 € - 1740,00 €
- Erstmalige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach § 16 Absatz 1 BewachV (§ 16 Absatz 2 Satz 3 BewachV)): nach Zeitaufwand, mindestens 48,00€
- Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach § 16 Absatz 1 BewachV (§ 16 Absatz 4 BewachV): 44,40 – 375,60 €