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Genehmigung von Baustellen o. Baumaßnahmen


Bei der Durchführung von Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören auch Rad- und Gehwege) wird auf den Straßenverkehr eingewirkt.

In aller Regel werden hierdurch veränderte Verkehrsregelungen, mindestens jedoch Gefahrenzeichen und Absperrungen erforderlich. Diese dürfen nicht von der ausführenden Baufirma eigenmächtig angebracht werden, sondern sie sind in jedem Fall zuvor von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Zu diesem Zweck muss die Maßnahme von der Baufirma eindeutig bezeichnet werden, es ist auch ein brauchbarer Vorschlag für die Beschilderung beizufügen.

Der Antrag ist rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen zuvor, bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

Es ist ein Antrag zu stellen.

Beizufügen sind

  • Ein Verkehrszeichenplan bzw. ein (angepasster) Regelplan,
  • ein Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem MVAS-99 - Lehrgang.

Die Kosten belaufen sich auf 10,20 bis 767,00 Euro.

Im Einzelfall fallen höhere Gebühren an, wenn Unterlagen unklar bzw. unvollständig sind oder der Beschilderungsvorschlag untauglich ist und dadurch ein Ortstermin durch die Behörde erforderlich wird.

  • §§ 45 Abs. 6 und 46 StVO
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Es ist ein Antrag zu stellen. Siehe Dokumente.

Beizufügen sind

  • angepasste Verkehrszeichenpläne,
  • eine Stellungnahme des betroffenen Baulastträgers (Gemeinde, Stadt, Kreis oder Landesstraßen und die Polizei),
  • ein Lageplan,
  • Stellungnahmen von Linienverkehrsträgern und Bahnunternehmen (falls betroffen),
  • ein Zertifikat über die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an einem ZTV-SA Lehrgang.