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Vorkaufsrechtbescheinigungen


Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/Verkäufer.

  • §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)