Vorkaufsrechtbescheinigungen
Vorkaufsrechtbescheinigungen
Vorkaufsrechtsbescheinigungen werden nach Abschluss von Kaufverträgen üblicher Weise vom beurkundenden Notariat beantragt. Auskünfte zum erreichten Bearbeitungsstand erhalten Notariate bzw. Käufer/Verkäufer.
Rechtsgrundlage
- §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)