Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen,
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes
Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 des Kreditwesengesetzes oder Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Nr. 1 a des Kreditwesengesetzes erbringen will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts* zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
- Sachkundenachweis
- Berufshaftpflichtversicherung
- Antrag_34_f_und_h_jP_gem_VwV
- Antrag_34_f_und_h_nP_gem_VwV
- Beiblatt_34_f_und_h_jP_gem_VwV
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung aller oben genannten Nummern des Finanzanlagenvermittlergewerbes: 695,00 €
(beschränkt sich die Erlaubnis nur auf zwei Nummern oder nur auf eine Nummer, verringert sich die Gebühr jeweils um 58 €) - Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Honorar-Finanzanlagenberaters: 580,00 €