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Zweitausfertigung Gewerbeanzeige


Bei Verlust der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder –abmeldung) ist es möglich eine Zweitausfertigung dieser Gewerbemeldung bzw. des „Gewerbescheins“ zu beantragen.

Die Beantragung einer Zweitausfertigung muss schriftlich mit kurzer Begründung eingereicht werden.

  • formloser schriftlicher Antrag, mit Begründung unter Angabe des Verwendungszwecks und der Vorlagestelle
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

  • Ausstellung einer Zweitausfertigung 10,00 €