Zweitausfertigung Gewerbeanzeige
Zweitausfertigung Gewerbeanzeige
Textblöcke ein-/ausklappenBei Verlust der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder –abmeldung) ist es möglich eine Zweitausfertigung dieser Gewerbemeldung bzw. des „Gewerbescheins“ zu beantragen.
Die Beantragung einer Zweitausfertigung muss schriftlich mit kurzer Begründung eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag, mit Begründung unter Angabe des Verwendungszwecks und der Vorlagestelle
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Welche Gebühren fallen an?
- Ausstellung einer Zweitausfertigung 10,00 €