Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater
Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater
Textblöcke ein-/ausklappenWer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister für Immobiliardarlehensvermittler
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter)
zu beantragen beim Einwohnermeldeamt - behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts*
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts* zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
- Sachkundenachweis
- Berufshaftpflichtversicherung
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34i Absatz 1 GewO) 696,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Honorar-Finanzanlagenberaters (§ 34h Absatz 1 GewO) 696,00 €