Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Textblöcke ein-/ausklappenWer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge n nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
a) als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen, - das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohneigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume in Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag muss auf einem Formblatt erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass des Antragstellers
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister/notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- ggf. Mietvertrag für die Betriebsstätte
- behördliches Führungszeugnis (bei jur. Person für jeden gesetzlichen Vertreter) zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- behördlicher Gewerbezentralregisterauszug* zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes*
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts*
Online-Antrag unter www.vollstreckungsportal.de - Auskunft des Insolvenzgerichts*zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnsitzes der letzten 3 Jahre
- Berufshaftpflichtversicherung (für Wohnimmobilienverwalter)
*bei juristischen Personen: für die juristische Person und alle gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes (§ 34c Absatz 1 Nummer 1 GewO): 612,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Darlehensvermittlergewerbes mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Abs. 1 GewO: 612 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bauträgergewerbes (§ 34c Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a GewO): 612,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Baubetreuergewerbes (§ 34c Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b GewO: 612,00 €
- Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Wohnimmobilienverwaltergewerbes (§ 34c Absatz 1 Nummer 4 GewO): 696,00 €