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Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Sterberegister erhalten Sie in dem Standesamt, wo sich der Sterbefall ereignet hat oder der im Ausland erfolgte Sterbefall nachbeurkundet wurde. 

Ist die betreffende Person in Teltow oder Kleinmachnow gestorben, werden die Urkunden im Standesamt Teltow ausgestellt. Ausnahme sind Sterbeurkunden für Sterbefälle in Kleinmachnow bis 1938. Hier ist das Standesamt in Stahnsdorf für die Ausstellung zuständig.

Allgemeine Information zu Personenstandsurkunden

Für die Führung und Aufbewahrung der Personenstandsbücher im Standesamt gelten folgende Fristen:

  1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  2. Geburtenregister 110 Jahre
  3. Sterberegister 30 Jahre.

Die Personenstandsbücher werden nach Ablauf der Führungs- und Aufbewahrungsfristen dem Stadtarchiv Teltow übergeben. Sollten die benannten Fristen bereits abgelaufen sein, können Auszüge bzw. Kopien aus den verschiedenen Registern über das Stadtarchiv Teltow bezogen werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Nachweis des rechtlichen/berechtigten Interesses durch Personenstandsurkunden oder amtliche Schreiben

  • 17,00 € Sterbeurkunde
  • 17,00 € mehrsprachige Sterbeurkunde CIEC
  • 17,00 € beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister
  • 8,50 € für jede weitere Ausführung einer der o.g. Urkunden, wenn sie in einem Arbeitsgang ausgestellt wurde

  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG), Beantragungsberechtigung
  • Gebührenerhebung nach der im Land Brandenburg geltenden Gebührenordnung auf Grund §3 Absatz 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg)