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Hundeanmeldung Ordnungsbehördlich


Die Rechtsgrundlage zum Halten und Führen von Hunden im Land Brandenburg ist die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden" (HundehV). Diese landesrechtliche Norm beschreibt unter anderem alle Pflichten der Haltung und dem Führen von Hunden.
 
Nähere Informationen zum Führen von Hunden und dem Leinenzwang (für alle Hunderassen) im Stadtgebiet Teltow finden Sie unter dem Buchstaben "L" für Leinenzwang.

  • ausgefülltes Anmeldeformular gem. § 2 HundehV
  • Nachweis der Chipnummer

Ab sofort wird für die Kennzeichnung- und Anzeigepflicht gemäß § 2 HundehV für das Land Brandenburg, eine Gebühr gemäß Tarifstelle 8.4.1 der Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales (GebOMIK) in Höhe von mindestens 20 € erhoben.