Vermeidung von Obdachlosigkeit
Vermeidung von Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit und Unterbringung eines Obdachlosen
Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der betroffenen Personen und damit für die öffentliche Sicherheit dar. Die betroffenen Personen sollten schnellstmöglich alle Hilfsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Bei drohender Obdachlosigkeit wenden Sie sich rechtzeitig, das heißt nicht erst am Tag vor dem Räumungstermin, an das Ordnungsamt.
Vermeidung von Obdachlosigkeit
Bei drohender Zwangsräumung haben Sie die Möglichkeit sich in der Stadtverwaltung Rat zu holen um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden und schnellstmöglich eine neue Wohnung zu finden.
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit wenden Sie sich bitte zur Vermittlung von Hilfsangeboten an das Sachgebiet Bildung | Soziales | Sport.