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Die Verkehrsbehörde ist der zuständige Ansprechpartner, wenn Sie eine Genehmigung für Dreharbeiten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen.
Für Drehgenehmigungen in den öffentlichen Parkanlagen und auf Grünflächen der Stadt Teltow, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Öffentliches Grün | Baumschutz.

Genehmigung eines Drehs mit geringerem Aufwand

Für Dreharbeiten, die nur einen geringen Einfluss auf den Straßenverkehr haben, ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgesehen. Dies umfasst Drehaufnahmen, bei denen ausschließlich der Gehweg oder eine Fußgängerzone genutzt wird. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass der Fußgängerverkehr jederzeit auf allen Gehwegen gesichert und aufrechterhalten wird. Zudem dürfen nur minimalistische Kameraausstattungen wie Handkameras, Schulterkameras oder ein Kamerastativ zum Einsatz kommen. Es dürfen keine aufwendigen Aufbauten wie Stative, Lichttechnik oder größere Ausstattungen verwendet werden.

Dreh mit höherem Aufwand

Geht der Drehaufwand über die oben genannten minimalen Anforderungen hinaus, ist von einem Dreh mit höherem Aufwand die Rede und eine umfassenderes Genehmigungsverfahren erforderlich.

Wichtige Hinweise

Es ist wichtig, zu beachten, dass für verschiedene Örtlichkeiten jeweils ein separater Antrag gestellt werden muss. Darüber hinaus werden unvollständige Anträge nicht angenommen. Dies gilt insbesondere für Anträge, die per Fax, E-Mail oder Post eingereicht werden. Sollten diese Anträge unvollständig sein, werden sie an den Absender zurückgeschickt, und es erfolgt keine Bearbeitung, bis alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Bei Dreharbeiten mit geringem Aufwand:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung für öffentliche Verkehrsflächen in der Stadt Teltow

Bei Dreharbeiten mit höherem Aufwand:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Drehgenehmigung für öffentliche Verkehrsflächen in der Stadt Teltow
  • vermaßter Plan inklusive
    • Angabe der genauen Drehörtlichkeit (zum Beispiel Straße und Hausnummer)
    • Aufteilung der Straße (zum Beispiel Gehweg/Radweg/Parkbucht/Fahrbahn)
    • Standort von Hilfsmitteln/Aufbauten beziehungsweise Bereich, welcher in Anspruch genommen wird
    • Restbreiten auf den betroffenen Straßenteilen
    • Beschilderungs- und Absicherungsvorschläge
    • Versicherungsbestätigung
    • Veranstaltererklärung

 

Zusätzlich bei Vollsperrung von Gehweg, Radweg oder Fahrbahn:

  • Verkehrszeichenplan aus dem die Beschilderung, Absicherung und gegebenenfalls die Umleitungsstrecke ersichtlich ist
  • Verpflichtungserklärung
  • Erklärung über die Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherung (Vordruck auf unserer Internetseite erhältlich)

Es fallen die folgenden Gebühren an:

  • Filmaufnahmen für einen Tag: 60,00 EUR
  • Filmaufnahmen für bis zu drei Monaten: 165,00 EUR

Erlaubnis nach §29 Abs. 2 StVO

Grundlage: Gebührennummer 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), konkretisiert durch Rundschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg vom 04.05.2011