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Antrag Marktfestsetzung


Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters einer Veranstaltung, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:

  • Volksfeste
  • Ausstellungen
  • Wochenmärkte
  • Großmärkte
  • Jahrmärkte
  • Spezialmärkte

 

Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Der Antrag auf Marktfestsetzung muss auf einem Formblatt erfolgen.

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.

  • Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
  • maßstabgerechter Lageplan bzw. Grundriss
  • Teilnahmebedingungen
  • ggf. Sicherheitskonzept
  • gültige Haftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde Belegart "O".  -> Diese Auskünfte sind bei dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein. (bei einer juristischen Person für jeden gesetzlichen Vertreter)
  • ggf. Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei der Behörde der juristischen Person -> Diese Auskunft ist bei dem zuständigen Gewerbeamt zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei juristischen Personen bzw. Personen­gesellschaften Handelsregisterauszug

56,00 bis 2.267,00 Euro