Vollstreckung
Vollstreckung
Die Behörde kann Bescheide, in denen eine Geldleistung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstrecken. Das bedeutet, dass die Behörde bei Nichtbezahlung der geforderten Geldleistung die Pfändung einleiten kann.
Rechtsgrundlage
- Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz –VwVG
- Abgabenordnung –AO