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Wohnberechtigungsschein


Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt die darin genannte/n Person/en zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag diesen Wohnberechtigungsschein, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Sie können eine Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung bei uns beantragen.

Antragsformulare können Sie im Sachgebiet Bildung, Soziales und Sport abholen bzw. anfordern.

Einkommensnachweise, wie z.B.

  • die letzten 12 Lohnabrechnungen aller Haushaltsangehörigen
  • aktueller Rentenbescheid
  • Bewilligungsbescheid von ALG I oder ALG II
  • letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung (für Selbstständige)
  • Bewilligungsbescheid über Elterngeld
  • Bewilligungsbescheid über Krankengeld
  • BaföG-Bescheid
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Nachweise für Einkommensfreibeträge sind z.B.:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
  • aktueller Steuerbescheid bei erhöhten Werbungskosten
  • Heiratsurkunde (max. 5 Jahre verheiratet und beide Partner nicht älter als 40 J.)
  • Mutterpass
  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahren
  • etc.

Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 €.
Auf schriftlichen Antrag kann gem. §20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg eine Ermäßigung oder Befreiung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens erfolgen. Der Antrag kann formlos gestellt werden.